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Änderung der PTV-Formulare zum 15.1.2008 | Drucken |

 

Nutzen Sie die veränderte Situation, um sich nachschulen zu lassen:

Nach den Psychotherapie-Richtlinien sind Sie gehalten, Ihre "Berichte an den
Gutachter" persönlich zu verfassen und zu verantworten.

Seit dem 15.01.2008 müssen Sie dies nun als niedergelassener Vertragspsychotherapeut auch verbindlich auf einem neuen  PTV 2 Formular (gemäß einer Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt 49/2007) dokumentieren. Auf diesem neuen Formular findet sich eine Ankreuzmöglichkeit (ohne Alternative) mit der Sie erklären, dass Sie "den Bericht an den Gutachter vollständig selbst verfasst" haben.
Die einzige Neuerungen, gegenüber dieser immer schon bestehenden Regelung ist nur, dass Sie dies jetzt mittels dieser Ankreuzmöglichkeit explizit dokumentieren müssen.


Diese neue Regelung führt derzeit in Kollegenkreisen zu heftigen Diskussionen. 

Als möglichen Hintergrund dieser neuen Regelung sieht man u.a. den auf alljährlichen Gutachter-Tagungen geäußerten Unmut der Gutachter über schablonenhaft und zu wenig individuell verfasste Berichte an. Auch soll ein und derselbe Berichtstext zu mehr als einem Fall auffindbar gewesen sein. 

 

Der Bund Deutscher Psychologen (BDP) hat hierzu im Übrigen Folgendes mitgeteilt

(Rechtsabteilung Dr. Frederichs):

"Psychotherapie ist eine persönlich zu erbringende Leistung. Dies
schließt eine Unterstützung während des gesamten Prozesses der
Psychotherapie nicht aus, weswegen auch Supervision und Intervision
möglich sind. Die im neuen Formular anzukreuzende Formulierung des
vollständig selbst verfassten Berichts verdeutlicht nunmehr, dass auch
der Antrag an den Gutachter grundsätzlich persönlich zu erfolgen hat.
Jeder Behandler muss selbst entscheiden, ob diese Aussage für seinen
Bericht zutrifft. " 

 
Die Diskussion hierzu dauert an.

 
   
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